Allgemeine Lieferbedingungen
Version Januar 2026
1. Geltungsbereich
2. Offerten und Zustandekommen von Verträgen
3. Preise und Rechnungstellung
a) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise netto, in CHF, exklusive der anwendbaren MWST oder vergleichbarer Steuer im Bestimmungsland, Verpackung und Handling (z.B. Rüstkosten), sowie Free Carrier (FCA, Incoterms 2020) am Sitz von häuselmann metall.
b) Die Rechnungstellung erfolgt im Ermessen von häuselmann metall jeweils im Voraus oder nach Lieferung. Abzüge von Rechnungsbeträgen oder eine Verrechnung mit Gegenforderungen sind nicht zulässig.
c) Bezahlt der Kunde nicht innert der gesetzten Zahlungsfrist, wird häuselmann metall den Kunden mahnen. Bezahlt der Kunde nicht innert der auf der Mahnung angegebenen Frist, gerät der Kunde in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5% p.a.
4. Preisanpassung
5. Lieferung
6. Gewährleistung
7. Haftungsbeschränkung
8. Eigentumsvorbehalt
9. Höhere Gewalt
10. Geheimhaltung
11. Verschiedenes
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

